Spruch I. Den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den teils auf dem § 18 Abs. 1 AußHG und teils auf dem § 19 Abs. 1 lit. a FinStrG beruhenden Aussprüchen über die Verhängung von Wertersatzstrafen einschließlic…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7.Februar 1948 geborene Kaufmann Erich M***, der am 18.Juli 1953 geborene Angestellte Ludwig F*** und der am 17.März 1950 geborene Angestellte Franz E*** des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs.…
Rechtliche Beurteilung Zu den Schuldsprüchen wegen §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG: Gegen den Ausspruch gewerbsmäßiger Begehung dieses Finanzvergehens wenden sich die Beschwerdeführer aus dem Nichtigkeitsgrund der Z 10, Ludwig F*** überdies der Sache nach aus jenem der Z 5 des § 281 Abs. 1 StPO, sind jedoch nicht i…