JudikaturJustizRS0090470

RS0090470 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2023

Eine absolute Versuchsuntauglichkeit ist negative Begriffsvoraussetzung des strafbaren Versuchs; sie ist daher im geschworenengerichtlichen Verfahren bei der Beantwortung der betreffenden Hauptfrage zu berücksichtigen und nicht Gegenstand einer Zusatzfrage (so schon 11 Os 159/82).

Entscheidungen
15