RS0090453 – OGH Rechtssatz
RS0090453 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Anfertigen und Verstecken eines sodann 12 Tage in der Zelle verwahrten (und dort sichergestellten) Kassibers, mit dem ein Zeuge zu einer vor Gericht abzulegenden falschen Zeugenaussage bestimmt werden sollte, ist straflose Vorbereitung und nicht Versuch mangelnde Ausführungsnähe; das bloße Anfertigen und vorläufige Verwahren des Kassibers ist von der Tatbestandsverwirklichung noch durch mehrere zeitliche, örtliche und manipulative Etappen getrennt.