Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold A des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten, jeweils zum Teil durch Bestimmung (§ 11 zweiter Fall Fin-StrG) verübten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1, 13 FinStrG schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in Mistelbach zum Tei…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 5 und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen diesen Schuldspruch, mit der er zur Frage, ob sein Vorsatz auch auf einen 500.000 S übersteigenden Verkürzungsbetrag gerichtet war, primär einen Feststellungsmangel (Z 9 lit a) und nur für den Fall, daß…