JudikaturJustizRS0090321

RS0090321 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 1982

Bei Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 19 Abs 2 StGB) ist ein - in Relation zur Geldstrafe - angemessen langer Beurteilungszeitraum zu berücksichtigen, der auch auf die Möglichkeit des Zahlungsaufschubs (§ 409 a StPO) Bedacht nimmt.

Entscheidungen
3