JudikaturJustizRS0090208

RS0090208 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2019

Da im Verfahren nach § 21 Abs 1 StGB die Gefährlichkeitsprognose nur mit Berufung bekämpfbar ist, bedarf es zumindest der Anmeldung des Rechtmittels der Berufung, um den (auch) in diese Richtung gehenden Anfechtungswillen deutlich zu machen.

Entscheidungen
8