Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Gerhard C wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, in Ansehung dieses Beschwerdeführers aufgehoben sowie die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Erstgericht zurückverwiesen. Der…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (1.) Franz A (a) des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 3 StGB und der Vergehen (b) des Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren nach §§ 12 (zu ergänzen: zweiter Fall), 98 Abs. 1 StGB (als Bestimmungstäter)…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten A war daher zu verwerfen. Mit Recht hingegen rügt der Angeklagte C die Begründung jener Konstatierung, wonach er die Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs bei Sabine B in dem Bewußtsein förderte, daß diese mit dem Eingriff nicht einverstanden war (S 166), a…