Spruch Das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, wird in teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Maria A und aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Riza B gemäß dem § 290 Abs 1 StPO auch in Ansehung dieses Angeklagten im Ausspruch über die Unterstellu…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 2. Februar 1924 geborene Gastwirtin Maria A und der am 7. August 1941 geborene Hilfsarbeiter Riza B des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Bandendiebstahls als Beteiligte nach den §§ 12, 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 2 und 130 StGB schuldig erk…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte Riza B stützt seine Nichtigkeitsbeschwerde nominell auf die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 Z 5, 10 und 9 lit c StPO, wobei er bezüglich des erstzitierten Nichtigkeitsgrundes geltend macht, das Urteil sei in Ansehung entscheidungswesentlicher Umstände offenbar unzureichend begründe…