JudikaturJustizRS0089799

RS0089799 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2020

Das "Beitragen" im Sinne des § 12 StGB umfasst auch die psychische Unterstützung ("intellektuelle Beihilfe"), wobei es nicht entscheidend ist, ob und inwieweit dann davon tatsächlich Gebrauch gemacht wird.

Entscheidungen
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