JudikaturJustizRS0089793

RS0089793 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2022

Bestimmungstäter im Sinn des § 12 zweiter Fall StGB ist nur, wer durch ein Verhalten, das den (oder zumindest einen) Anstoß zur Tatausführung gibt, ursächlich dafür wird, daß sich ein anderer zur Ausführung einer strafbaren Handlung entschließt.

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