Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen, der Berufung keine Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der (in Tateinheit begangenen) Verbrechen des Mordes als Beteiligter nach §§ 12 (3.Fall), 75 StGB. und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erster Fall, StGB. schuldig erkannt. Er hat am 22.Dezember 1…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher zu verwerfen. Das Erstgericht verurteilte den Angeklagten (nach §§ 28, 75 StGB.) zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe; dabei wurden seine einschlägigen Vorstrafen, das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen, die Begehung der Tat in offener Probezeit und offenem Vo…