JudikaturJustizRS0089711

RS0089711 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Dezember 2007

Ein Rechtsirrtum über das Vorliegen eines entschuldigenden Notstands kann das tatsächliche Fehlen der rechtlichen Voraussetzungen nicht (entschuldigend) ersetzen.

Entscheidungen
4