JudikaturJustizRS0089548

RS0089548 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 2016

Unternehmer sind verpflichtet, sich mit jenen Vorschriften bekanntzumachen, welche die Verpflichtungen eines Gemeinschuldners bei Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit betreffen.

Entscheidungen
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