Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, betreffend den Angeklagten * Z* im Schuldspruch zu I./A./1./b./, I./A./2./ und I./B./2./, betreffend die Angeklagte * N* in der rechtlichen Unterstellung der ihr zu I./A./2./ zur Last liegenden Tate…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden * Z* des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (fünfter Fall) und Abs 2, 148 zweiter Fall, 15 StGB (I./A./1./, I./A./2./ und I./B./), * N* des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (fünfter Fal…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5, 10 und 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten * Z*. 1./ Zum amtswegigen Vorgehen ( § 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO): [4] Bereits aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde überzeugte sich der Oberste Gerichtshof – zum Teil…