JudikaturJustizRS0089257

RS0089257 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2018

"Wissen-müssen" oder "Rechnen-müssen" ist dem "Wissen" nicht gleichzuhalten, ebenso nicht dem "In Kauf Nehmen"; die Feststellung des "Wissenmüssens" reicht für die Annahme des bedingten bösen Vorsatzes nicht aus.

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