JudikaturJustizRS0089065

RS0089065 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2019

Der Tatbestand des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB erfordert neben dem (auch bedingt möglichen) Vorsatz dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, den wissentlichen Missbrauch der Befugnis, zu der das Amt berechtigt.

Entscheidungen
23