JudikaturJustizRS0089040

RS0089040 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 1991

Aus der Lebensgemeinschaft allein kann eine die (spezifisch rechtsgutbezogene) persönliche Erfolgsabwendungspflicht begründende Garantenstellung (Obhutsgarantie) gegenüber Kindern der Lebensgefährtin nicht abgeleitet werden.

Entscheidungen
2