JudikaturJustizRS0089021

RS0089021 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 1976

§ 24 Abs 2 StGB ist in seiner Günstigkeit und seinen Auswirkungen für den Betroffenen der Bestimmung des § 4 ArbHG gleichwertig, weshalb das Fehlen der Möglichkeit einer bedingten Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt nach § 23 StGB nicht eine nach § 1 Abs 2 StGB verbotene Schlechterstellung bewirkt.