BundesrechtBundesgesetzeStrafgesetzbuchAllgemeiner TeilDritter Abschnitt Strafen, Verfall und vorbeugende Maßnahmen§ 24

§ 24Reihenfolge des Vollzugs von Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen

In Kraft seit 01. März 2023
Up-to-date
§ 24 Reihenfolge des Vollzugs von Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen — StGB | GesetzeFinden.at