Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist bei Exekution schuldig, der drittbeklagten Partei die mit S 6.086,40 (darin enthalten S 1.014,40 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ließ in den Jahren 1985 bis 1987 in Neu-Rum bei Innsbruck eine Busgarage errichten. Über ihren Auftrag führte der Erstbeklagte die Maler-, der Zweitbeklagte die Schlosser- und die drittbeklagte Gesellschaft die Verglaserarbeiten durch. Der viertbeklagte Arc…
Rechtliche Beurteilung Die von der klagenden Partei erhobene Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die insgesamt schwer verständlichen, kaum nachvollziehbaren Ausführungen der Revisionswerberin lassen sich doch dahin zusammenfassen, das Erstgericht habe § 273 ZPO zu Unrecht angewendet; entgegen der Ansicht des B…