JudikaturJustizRS0088967

RS0088967 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. April 2019

Zurechnungsunfähigkeit schließt wohl (das "biologische" Schuldelement und damit) die Schuldfähigkeit, keineswegs jedoch ein vorsätzliches Handeln im Sinn des § 5 StGB aus.

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