Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde und aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch zu II./3./, soweit er (auch) Taten vom 27. Februar 2006 und vom 31. Juli 2008 betrifft, in der rechtlichen Unterstellung der zu I./1./ und I./2./ …
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde R***** M***** „der“ (erkennbar: zweier [US 7 f, 15] ) Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB idF BGBl I 1998/153 (I./1./ und I./2./) sowie der Vergehen der pornographischen Darstellungen Minderj…
Rechtliche Beurteilung [3] Allein gegen den Schuldspruch zu I./ richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 4, 5 und 10 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, der teilweise Berechtigung zukommt: [4] Entgegen der Verfahrensrüge (Z 4) wurden durch die Abweisung des in der Hauptverhandlung gestellten Antrags auf…