JudikaturJustizRS0088835

RS0088835 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2022

Bedingter Vorsatz, Wissentlichkeit und Absichtlichkeit sind verschiedene Spielarten (und zugleich Stufen) des Vorsatzes, das ist das - in jeder von ihnen zum Ausdruck kommende - Verwirklichen-Wollen eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.

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