Spruch Den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten I***** und S***** wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im Übrigen unberührt bleibt, teils demgemäß, teils nach § 290 Abs 1 StPO auch hinsichtlich des Angeklagten Myfit Z***** (der kein Rechtsmittel ergriffen hat) in der rechtli…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches neben in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüchen anderer Mitangeklagter einen rechtskräftigen Teilfreispruch und andere Entscheidungen (verfehlt auch den Beschluss auf Enthaftung zweier Angeklagter) enthält, wurden die Angeklagten - teilweise unter unvol…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Angeklagten I***** aus Z 4, 5, 5a sowie vom Angeklagten S***** aus Z 2, 4, 5 und 10 des § 281 Abs 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden sind teilweise im Recht. Die auf Z 3, 4, 5 und 9 (zu ergänzen: lit) b leg cit gegründete Beschwerde des Angeklagten B***** hingegen ist zur …