JudikaturJustizRS0088035

RS0088035 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2024

Nichtigkeit (Z 11) nur bei gänzlicher Unterlassung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung; andernfalls nur mit Berufung anfechtbare Ermessensentscheidung.

Entscheidungen
68