JudikaturJustizRS0087918

RS0087918 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 1979

Keine Legitimation der Verwandten des einen Ehegatten zum Antrag auf Entmündigung des anderen Ehegatten. § 26 Abs 1 EntmO ist nicht ausdrücklich zu entnehmen, daß die Schwägerschaft und die von ihr ausgelösten Rechtsfolgen nicht mit der Auflösung der sie begründenden Ehe erlöschen.