RS0087918 – OGH Rechtssatz
RS0087918 – OGH Rechtssatz
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Keine Legitimation der Verwandten des einen Ehegatten zum Antrag auf Entmündigung des anderen Ehegatten. § 26 Abs 1 EntmO ist nicht ausdrücklich zu entnehmen, daß die Schwägerschaft und die von ihr ausgelösten Rechtsfolgen nicht mit der Auflösung der sie begründenden Ehe erlöschen.