BundesrechtBundesgesetzeEhegesetzZweiter Abschnitt Recht der EhescheidungE. Folgen der ScheidungII. Unterhalt a) Unterhaltspflicht bei Scheidung wegen Verschuldens§ 75

§ 75Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Berechtigten

In Kraft seit 01. Januar 2010
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