EheG
Gliederung
Zweiter Abschnitt Recht der Ehescheidung
E. Folgen der Scheidung
II. Unterhalt a) Unterhaltspflicht bei Scheidung wegen Verschuldens
§ 75 Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Berechtigten
Die Unterhaltspflicht erlischt mit der Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Berechtigten.
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