JudikaturJustizRS0087895

RS0087895 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2017

Der Höchstwert an Wirkstoff (THC) in Marihuana beträgt acht Prozent woraus eine Grenzmenge von zweihundertfünfzig Gramm resultiert; geringere Konzentrationen können bis zu 0,25 Prozent herabreichen, wobei in diesem Fall die Rohstoffmenge, aus der zwanzig Gramm THC gewonnen werden können, erst mit achttausend Gramm erreicht wird.

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