Spruch Dem Enteigneten gebührt im Rahmen der Entschädigung nach § 18 Abs. 1 BStG 1971 auch der Ersatz jener Kosten, die er im Enteignungszeitpunkt zur Beschaffung eines gleichwertigen Grundstückes aufwenden muß. Dazu gehören Vertragserrichtungskosten und Eintragungsgebühr, nicht aber Gründerwerbssteuer Aus…
Text Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. März 1974, BauR-4345/4-1974 Ha/He, bestätigt mit Bescheid des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 25. April 1974, Zl. 534 132-II/16/74, wurde für den Neubau der Mühlkreisautobahn A 7 von dem im Miteigentum der Antragst…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung Für die Höhe, der Enteignungsentschädigung ist nicht die augenblickliche Verwendung der enteigneten Sachen im Enteigungszeitpunkt, sondern die in diesem Zeitpunkt bestehende wirtschaftliche Verwendungsmöglichkeit maßgebend (RZ 1969, 107; RZ 1973/88 u. v. a.). Nun ist es sicher ri…