JudikaturJustizRS0087600

RS0087600 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2008

Die teilweise Durchführung eines Teilungsplans im Grundbuch wird durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, es sei denn die Bescheinigung gemäß § 39 Abs 1 VermG wäre nur unter der Bedingung der gänzlichen Durchführung eines Teilungsplans erteilt worden.

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