JudikaturJustizRS0087525

RS0087525 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2021

Die Frage, wann eine beantragte Eintragung geeignet ist, eine Täuschung über die Art und den Umfang des Geschäftes herbeizuführen, ist in keiner gesetzlichen Vorschrift ausdrücklich eindeutig gelöst.

Entscheidungen
15