JudikaturJustizRS0087487

RS0087487 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 1983

Ob eine Gesellschaft Co KG ieS (bei der einziger persönlich haftender Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist) den Firmennamen des Einzelkaufmanns (dessen Unternehmen sie erwirbt oder in das sie eintritt, während er Komplementär wird) ohne Beisatz weiterführen darf - so OGH 6 Ob 106/74, gegenteilig jedoch nun BGH in NJW 1974,1191 f - ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt, sodaß die Entscheidung hierüber nicht offenbar gesetzwidrig sein kann.