Die Firma der Aktiengesellschaft muss, auch wenn sie nach § 22 UGB oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die Bezeichnung „Aktiengesellschaft“ enthalten; die Bezeichnung kann abgekürzt werden.
Rückverweise
…Wiesner in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, Aktiengesellschaft2 Rz 5 zu § 4 dAktG). In Österreich vertritt Jabornegg in Schiemer/Jabornegg/Strasser, Kommentar zum AktG3 Rz 19 zu § 4 AktG, die Auffassung, dass es belanglos sei, ob der Firmenwortlaut mit dem Rechtsformzusatz beginne oder ende. Ansonsten finden sich im österreichischen Schrifttum diesbezüglich Stellungnahmen nur zu…
…habe sich zum Rekurs geäußert. Auf die Rechtsmittelgegenschrift sei zur Wahrung des rechtlichen Gehörs Bedacht zu nehmen. Auf die Firma einer Aktiengesellschaft fänden neben § 4 AktG die allgemeinen firmenrechtlichen Vorschriften des HGB und des FBG Anwendung. Nach § 30 Abs 1 HGB müsse sich jede neue Firma von allen an demselben…
…soweit dem der Abwicklungszweck nicht entgegensteht. Die aufgelöste Gesellschaft führt an sich die Firma unverändert fort; die Firma der Abwicklungsgesellschaft muss den Anforderungen des § 4 AktG entsprechen (Geist aaO § 203 Rz 4; vgl K. Schmidt in Scholz9, GmbH-Gesetz § 68 Rz 9, § 69 Rz 13). Die Verwendung eines…
… 242/08v). 1.2. Ein Kernanliegen der Handelsrechtsreform war unter anderem die Liberalisierung der Firmenbildungsvorschriften. Im Bereich der Kapitalgesellschaften wurde die Beschränkung auf Sachfirmen (§ 4 Abs 1 AktG) als Alternative zur Personenfirma (§ 4 GmbHG) als zu eng empfunden, weil unter anderem auch hier die in der Praxis häufig gewünschte Verwendung einer Marke…
…geklagt werden kann. Handelsgesellschaften und Genossenschaften können nur unter ihrer Firma Prozesspartei sein (§ 124 und § 161 Abs 2 HGB; § 1 und § 4 AktG; § 61 GmbHG; § 12 GenG). Aus § 24 Abs 1 HGB ergibt sich, dass etwa durch Aufnahme eines Gesellschafters durch einen Einzelkaufmann auch eine…
…auf Firmenzusätze beschränkt blieb. Ähnliche Bedenken wurden gegen die Bestimmungen für Personenhandelsgesellschaften ins Treffen geführt. Im Bereich der Kapitalgesellschaften wurde die Beschränkung auf Sachfirmen (§ 4 Abs 1 AktG) als Alternative zur Personenfirma (§ 4 GmbHG) als zu eng empfunden, weil unter anderem auch hier die in der Praxis häufig gewünschte Verwendung einer Marke…
…des § 22 HGB seien lediglich die Kapitalhandelsgesellschaften, und zwar kraft besonderer gesetzlicher Anordnung (§ 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 GmbHG; § 4 AktG 1965). Die GmbH Co. KG sei aber als Kommanditgesellschaft eine Personalhandelsgesellschaft, weshalb in ihrem Falle die Bestimmungen über die Firmenfortführung gemäß § 22 Abs. 1…
…Denn dem Namen einer natürlichen Person entspricht die Firma einer Gesellschaft, die bei der Aktiengesellschaft zwingend den Zusatz "Aktiengesellschaft", der auch abgekürzt werden kann (§ 4 AktG) zu enthalten hat. Der nunmehr gewählte Firmenwortlaut enthält weder diesen Zusatz noch den Firmenkern "Österreichische Kontrollbank", sondern lediglich die Buchstabenfolge "OeKB" als nicht unbedingt geläufige…
Die aufgelöste Gesellschaft führt an sich die Firma unverändert fort und muss die Firma der Abwicklungsgesellschaft den Anforderungen des § 4 AktG entsprechen. Der Zweck der Aktiengesellschaft im Liquidationsstadium besteht in der Umsetzung des Gesellschaftsvermögens in Geld, Gläubigerbefriedigung und Verteilung der restlichen Vermögensmasse. Dass die Firmenänderung dem…