JudikaturJustizRS0087222

RS0087222 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 2018

Die Frage, ob Miteigentümer, die an der gemeinsamen Sache eigenmächtig Änderungen vorgenommen haben durch nachträgliche Antragstellung beim Außerstreitrichter die Genehmigung dieser Maßnahmen erlangen können, ist im Gesetze nicht ausdrücklich gelöst (SZ 23/327 contra SZ 24/58 ua).

Entscheidungen
11