Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß, der in seinem den zurückweisenden und den das Schad- und Klagloshaltungsbegehren betreffenden Ausspruch des Erstgerichtes bestätigenden Teil als nicht in Beschwerde gezogen unberührt bleibt, wird, soweit er das Begehren a…
Text Begründung: Mit der Behauptung, daß er seit 22.März 1991 zu einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft K*****, sei, welche der Antragsgegner, dem die Liegenschaft zu zwei Dritteln gehöre, seither zur Gänze allein benütze, begehrte der Antragsteller am 2.April 1992 beim Erstgericht, dem Antragsge…
Rechtliche Beurteilung Der nur gegen den den Ausspruch des Erstgerichtes, daß für das Begehren auf Benützungsentgelt das streitige Verfahren anzuwenden und das ursprünglich angerufene Erstgericht unzuständig geworden sei, bestätigenden Teil des Beschlusses der zweiten Instanz gerichtete Revisionsrekurs des Antragstellers…