RS0087085 – OGH Rechtssatz
RS0087085 – OGH Rechtssatz
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Die Rechtsmeinung, ein Kurator sei auch dann gemäß § 77 AußStrG zu bestellen, falls die Regel des § 614 ABGB grundsätzlich für eine gemeine Substitution spricht, eine fideikommissarische Substitution aber nicht von vornherein auszuschließen sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig.