JudikaturJustizRS0087085

RS0087085 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 1973

Die Rechtsmeinung, ein Kurator sei auch dann gemäß § 77 AußStrG zu bestellen, falls die Regel des § 614 ABGB grundsätzlich für eine gemeine Substitution spricht, eine fideikommissarische Substitution aber nicht von vornherein auszuschließen sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig.