JudikaturJustizRS0087073

RS0087073 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 1961

Wenn die letzten vertretungsbefugten Funktionäre eines Vereines gestorben sind und in den Statuten keine Bestimmung enthalten ist, die das ordnungsgemäße Zusammentreten der Vereinsmitglieder der zwecks Neuwahl vertretungsbefugter Organe regelt, ist die Ablehnung eines Antrages der Vereinsbehörde (§ 11 AVG) auf Kuratorbestellung offenbar gesetzwidrig (§§ 26, 269 ABGB).