Spruch 1. Der Rekurs wird zurückgewiesen, soweit er sich auf die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung einer S 920.955,-- sA übersteigenden Forderung bezieht. 2. Im übrigen wird dem Rekurs nicht Folge gegeben. Die verpflichtete Partei hat die Kosten des Rekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Rekurswerberin ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz. Im österreichischen Handelsregister war eine Zweigniederlassung der Rekurswerberin eingetragen, deren Firma aus der Firma der Rekurswerberin und einem auf die Eigenschaft als Zweigniederlassung hinweisenden Zus…
Rechtliche Beurteilung Der von der verpflichteten Partei unter der Firma der Hauptniederlassung gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Rekurs ist zum Teil unzulässig und im übrigen nicht berechtigt. Ansprüche aus verschiedenen Exekutionstiteln sind nicht gemäß § 55 JN zusammenzurechnen und daher für die Frag…