JudikaturJustizRS0086909

RS0086909 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 2019

Bei der Prüfung der Frage, ob ein Schmuggel gewerbsmäßig begangen wird, kommt es darauf an, ob sich der Täter durch wiederholten Schmuggel - und nicht etwa nur durch wiederholte Verwertungshandlungen nach einmaligem Schmuggel - eine laufende Einnahme verschaffen will.

Entscheidungen
27