JudikaturJustizRS0086829

RS0086829 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 1975

Im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann die Gesetzwidrigkeit des erfolgten Kostenzuspruches an den Privatbeteiligten festgestellt, nicht aber dessen Aufhebung ausgesprochen werden.