JudikaturJustizRS0086719

RS0086719 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 2023

(Scheinbare Realkonkurrenz) Das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG wird, wenn in der Folge mit Beziehung auf den gleichen Umsatzsteuerverkürzungsbetrag und denselben Steuerzeitraum auch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG zumindest versucht wird, von letzterem konsumiert.

Entscheidungen
28