RS0086483 – OGH Rechtssatz
RS0086483 – OGH Rechtssatz
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Das Gesetz bestimmt weder in § 161 ausdrücklich oder in unbezweifelbarer Klarheit, ob der Eintritt des außer der Ehe geborenen Kindes in die Familie seiner nun verheirateten Eltern im wörtlichen, tatsächlichen Sinn oder als rechtlicher Eintritt in die Familie zu verstehen ist (wahrscheinlich ist letzteres), noch spricht es in der bezeichneten Weise aus, daß eine zwischenweilige Annahme an Kindesstatt der Legitimation durch nachfolgende Eheschließung im Wege stehe.