Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen.
Art. 10 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Art. 10 ARTIKEL X
…Schluß- und Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. Nr. 566/1983, zu den §§ 161, 162a bis 162d ABGB , JGS Nr. 946/1811) 1. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft. 2. (1) Für die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes…
Rückverweise