G114/90—VfGH Entscheidung
05. März 1991
…zur gesetzlichen Unterhaltsleistung verpflichtet sind; Lebensgefährten, Wahleltern, Stiefeltern, Wahlkinder und Stiefkinder werden den unterhaltspflichtigen Angehörigen aber 'gleichgehalten', wobei dies bei Wahlkindern und -eltern zufolge §182 Abs1 ABGB iVm §182 a Abs3 ABGB wegen des Vorliegens einer gesetzlichen (unabdingbaren) Unterhaltspflicht (vgl. Koziol - Welser, Grundriß II8, 259 f; SZ 55/193) überflüssig ist…