JudikaturJustizRS0086457

RS0086457 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 1968

Die Frage, ob ein Kind des Gymnasialstudium in einem Internat durchführen soll, oder unter der Obhut der Mutter in deren Hausgemeinschaft, ist im Gesetz nicht näher geregelt. Die Entscheidung dieser Frage gehört in das Gebiet des pflichtgemäßen richterlichen Ermessens. Eine offenbare Gesetzwidrigkeit bei der Entscheidung der in Rede stehenden Frage ist nicht zu erkennen.