JudikaturJustizRS0086121

RS0086121 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

Für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist entscheidend das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit und daher die Abhängigkeit von einem oder mehreren bestimmten, nicht aber von einer unbegrenzten, ständig wechselnden Anzahl von Unternehmern.

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