Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.189,44 EUR (darin 198,24 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem klagenden Betriebsrat eine Schreibkraft im Ausmaß einer Vollzeitbeschäftigung, einen Laptop mit Drucker sowie ein Mobiltelefon unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Beklagte betreibt e…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Sie ist jedoch nicht berechtigt. Soweit die Beklagte in ihrer Verfahrensrüge vorbringt, das Berufungsgericht habe das von ihr während des Berufungsverfahrens erstattete Tatsachenvorbringen (Väterkarenz des freigestellten Betrieb…