JudikaturJustizRS0085760

RS0085760 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 1974

Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Abhandlungsgericht zur Vorbereitung des Verbücherungsbeschlusses eine den nachträglichen Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen Rechnung tragende, ganz oder teilweise an die Stelle der Verbücherungsanordnung der Einantwortungsurkunde tretende "Amtsbestätigung" erläßt.