JudikaturJustizRS0085540

RS0085540 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

Bei der Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinn des § 51 Abs 3 Z 2 ASGG von den selbständigen Unternehmern lässt sich in Grenzfällen keine allgemeine gültige Regel aufstellen. Es sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles maßgeblich.

Entscheidungen
11