Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 4.928,34 EUR (darin 821,39 EUR USt) bestimmten Kosten des Streits über die Geri…
Text Begründung: [1] Seit * 2015 verfügte die Beklagte über eine Gewerbeberechtigung für die gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 2 Abs 1 Z 15 WAG als Wertpapiervermittlerin und Vermittlung von Lebens und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versi…
Rechtliche Beurteilung [14] Der Revisionsrekurs ist zur Wahrung der Rechtssicherheit zulässig und berechtigt. [15] Die Beklagte vertritt darin die Auffassung, auf Beschlüsse nach § 37 Abs 3 ASGG hätten – ob sie nun von einem Berufsrichter (Berufsrichtersenat) oder einem arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Sen…