Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit S 6.224 (darin S 565 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit der Behauptung, er sei im Unternehmen des Beklagten vom 2. Juni 1986 bis zu seiner Entlassung am 24. August 1986 als Geschäftsführer beschäftigt gewesen, begehrt der Kläger S 147.579 netto sA an ausstehendem Entgelt und anteiligen Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung sowie Übers…
Rechtliche Beurteilung Was vorerst den Einwand der örtlichen Unzuständigkeit des Erstgerichtes betrifft, ist davon auszugehen, daß der Beklagte sowohl im Verfahren vor dem Erstgericht (S 62), als auch in den Rechtsmittelschriften seinen Wohnsitz stets mit Sipbachzell, Schnarrendorf 42, angab und weder im Rekurs noch im Re…