Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird mit dem Auftrag, das gesetzmäßige Verfahren über die Klage unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund durchzuführen, an das Prozessgericht erster Instanz zurückverwie…
Text Begründung: Mit Bescheid vom 2. 2. 2006 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 30. 12. 2005 auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG für die Arbeitsverhinderung seines Dienstnehmers Christian L***** in der Zeit vom 17. 11. 2004 bis 11. 12. 2004 mit der Begründung ab, dass…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers, über den gemäß § 11a Abs 3 Z 2 ASGG ohne Beiziehung fachkundiger Laienrichter zu entscheiden war, ist zulässig (vgl Zechner in Fasching/Konecny2 IV/1 § 528 ZPO Rz 34) und im Ergebnis auch berechtigt. Der Senat hat jüngst in den Entscheidungen vom 22. 5. 2006, 10 ObS …