JudikaturJustizRS0085473

RS0085473 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2021

Bei Prüfung der Frage, ob die Entscheidung in einer Sozialrechtssache zu treffen ist, ist ausschlaggebend, ob zwischen den Parteien die Höhe (der Umfang) des Anspruches auf Versicherungsleistungen streitig ist. Ob das Begehren materiell berechtigt ist, hat bei Prüfung der Zuständigkeit außer Betracht zu bleiben.

Entscheidungen
12